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03.01.2010 |
Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
sehr geehrte Damen und Herren des Stadtrates
von Gerolzhofen,
in den vergangenen Monaten häufen sich die
Anfragen zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen in der Gerolzhöfer
Flur. Für eine Anlage zwischen dem Ortsteil Rügshofen und Mönchstockheim wurde
bisher ein Bebauungsplan erstellt. Die Anlage ist errichtet und wurde 2009 in
Betrieb genommen. Eine Anlage zwischen Gerolzhofen und Dingolshausen wurde vom
Stadtrat mehrheitlich abgelehnt. Aktuell liegen zwei Voranfragen für Anlagen
zwischen Gerolzhofen und Mönchstockheim und zwischen Gerolzhofen und Hörnauer
Wald vor.
Bisher wurde immer in
Einzelfallentscheidungen entschieden. Eine Leitlinie gibt es bisher nicht.
Ich bitte um Diskussion und um Beschlußfassung.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Vizl
Beschlußvorschlag:
Die Stadt Gerolzhofen
leistet ihren Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Energieimporten
indem sie
1) Energiesparmaßnahmen sind teilweise bereits
ausgeführt oder zur Zeit in Planung und Ausführung (neue Fenster,
Dämmmaßnahmen, Austausch von ungeregelten Heizungspumpen, energetische
Sanierungen … Hauptschule Lülsfelder Weg, VG-Gebäude, Kindergarten Sankt
Martin, Grundschule Grabenschule, Jugendhaus …). Pos 1) muß hier nicht weiter
vertieft werden und weitere Maßnahmen werden nach Haushaltslage zukünftig
durchgeführt.
2) Die Förderung der erneuerbaren Energien soll
durch folgende Festlegungen erfolgen:
2.1 Die Installation von thermischen Solaranlagen und Photovoltaik
(PV)-Anlagen auf Dächern ist erwünscht.
2.2 Die Stadt stellt geeignete Dachflächen für Bürgersolaranlagen zur
Verfügung. Bisher gibt es 2 Bürgersolargesellschaften: Kläranlage und
Volkschule am Lülsfelder Weg. Die Eignung der Stadtwerkegebäude für
Photovoltaikanlagen wird vom Stadtbauamt geprüft. Bürgersolargesellschaften
werden in ihrer Gründung und Verwaltung soweit möglich von der Stadt
unterstützt.
2.3 Die Stadt Gerolzhofen unterstützt Bestrebungen in Gerolzhofen
Nahwärmenetze mit Wärmeenergie aus industrieller Abwärme und Holzhackschnitzeln
(möglichst aus den Bereichen Stadtwald, Bürgerwald und
Forstbetriebsgemeinschaft) zu errichten.
2.4 Auf bis zu maximal 5 Prozent der Flurfläche von Gerolzhofen und dem
Ortsteil Rügshofen können Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen durch Investoren
errichtet werden. Für die Klärung der Standortfrage soll eine Analyse
vorgenommen werden (Kriterien: Eignung für PV-Anlagen, landwirtschaftliche
Wertigkeit des Grundstücks, Landschaftsbild, sonstige Interessen).
2.5 Die Errichtung von Windkraftanlagen ist – soweit die einschlägigen
Vorschriften und Richtlinien hinsichtlich Abständen beachtet werden – möglich.
Es sollen an einem oder zwei Standorten maximal 6 Anlagen errichtet werden. Für
die Klärung der Standortfrage soll eine Analyse vorgenommen werden (Kriterien:
Eignung für Windkraft-Anlagen, Einbindung ins Stromnetz, Landschaftsbild,
sonstige Interessen).
2.6 Investoren für Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen und Windkraftanlagen,
deren Wohnsitz außerhalb der Stadt Gerolzhofen und der Verwaltungsgemeinschaft
Gerolzhofen liegt, werden nicht berücksichtigt. Bei Firmen und Gesellschaften
muß der Firmen- oder Gesellschaftssitz innerhalb der Stadt Gerolzhofen oder der
Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen liegen. Alternativ ist eine Vereinbarung
mit der Gemeinde des Firmensitzes über die Aufteilung der Gewerbesteuer zu
treffen.
2.7 Für alle Anlagen auf städtischen Gebäuden und Flächen, sowie für Anlagen
im Außenbereich sind verbindliche Regelung hinsichtlich Nutzung, Nutzungsdauer,
Rückbau, Sicherheiten hierfür usw zu erstellen und vertraglich mit den
Investoren zu vereinbaren oder über Bebauungsplan festzulegen.
Begründung
Die drastische
Reduzierung des CO2-Ausstosses ist
weltweit erforderlich, insbesondere die Industriestaaten müssen ihren Ausstoß auf
einen Pro-Kopf-Wert von 3,0 t pro Einwohner und Jahr reduzieren. Die bedeutet
für Deutschland eine Verringerung um über 70 Prozent.
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Klimaverträglicher
Wert für den
Pro-Kopf-CO2-Ausstoß
(3,0
t pro Kopf und Jahr weltweit)
[Quelle:
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit]
Neben
Staat und Wirtschaft müssen auch Kommunen und Bürgerinnen und Bürger ihren
Beitrag leisten.
Aufgrund
der CO2-Problematik aber auch
wegen der Verknappung und Verteuerung von Rohstoffen für die fossile
Energiegewinnung ist mittel- und langfristig der 100%ige Umstieg auf
erneuerbare Energien notwendig. (Siehe Anlage 2).
Durch
die in der Beschlußvorlage beschriebenen Maßnahmen kann die Stadt Gerolzhofen
diesem Ziel einen wesentlichen Schritt näher kommen. (Siehe Anlage 3).
Erläuterungen
zu den einzelnen Positionen der Beschlußvorlage:
2.1 Für die Sonnenergienutzung auf Haus-, Gewerbe- und Industriedächern steht
noch ein großes Potential zur Verfügung. In der Innenstadt ergeben sich
Konflikte mit dem Denkmalschutz. Ein generelles Verbot von
Solarenergie-Dachanlagen in der Innenstadt ist nicht zielführend. Belange des
Denkmalschutzes und des Stadtbildes sollen beachtet werden. Es ist im
Einzelfall durch den Stadtrat zu entscheiden.
2.2 Bei Bürgersolaranlagen können sich Bürgerinnen und Bürger, die selbst
nicht über ein geeignetes Dach verfügen, beteiligen. Die Stadt Gerolzhofen muß
nicht selbst investieren und kann somit ihre Investitionsmittel für andere
wichtige Zwecke nutzen.
2.3 Der Stadtrat hat bereits seine Unterstützung für das Nahwärmeprojekt
„Gerolzhofen Nord“ durch einen Beschluß erklärt. Auch in anderen Bereichen des
Stadtgebietes wären Nahwärmegebiete möglich. Durch die Nutzung industrieller
Abwärme wird der Einsatz fossiler Energie und der Ausstoß von CO2 deutlich reduziert. Da die Investitionen durch
Dritte erfolgen, wird der städtische Haushalt nicht belastet.
2.4 Hier wird auf Anlage 1: Leitfaden
zur Zulassung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen verwiesen. Dieser
Leitfaden soll beraten werden und durch den Stadtrat beschlossen werden. Durch
die Beschränkung auf 5% der Flurfläche bleibt der Charakter der fränkischen
Flur erhalten und die Interessen der Landwirtschaft und Nahrungsmittelproduktion
werden gewahrt.
2.5 Die Errichtung von Windkraftanlagen ist durch Gesetz geregelt und wurde
vom Gesetzgeber privilegiert. Bei Interesse durch Investoren sind geeignete Standorte
zu suchen und – falls erforderlich – Vorrangflächen auszuweisen. Bei der
Standortsuche sollten von Beginn an unser Energieversorger, Vertreter der
Landwirtschaft und des Naturschutzes einbezogen werden.
2.6 Neben dem Klimaschutz und der Verringerung von Energieimporten ist die
regionale Wirtschaftsförderung ein wichtiger Aspekt. Die Verkaufserlöse für die
Energie sollen in der Region bleiben und die Steuern auf Gewerbe und Gewinne
sollen den Kommunalhaushalten in Gerolzhofen und der Verwaltungsgemeinschaft
zugutekommen. Vorteile entstehen auch für örtliche Handwerksbetriebe beim
Aufbau der Anlagen, für die örtlichen Banken bei der Vergabe der erforderlichen
Investitionskredite, für Brennstofflieferanten in der Land- und Forstwirtschaft
und für Landwirte, die für die Verpachtung ihrer Grundstücke einen höheren
Erlös erzielen. Das Geld fließt nicht zu Energiekonzernen und Öl- und
Gasförderländern ab, sondern bleibt in der Region (Regionale
Kreislaufwirtschaft).
2.7 Die Sicherung ist wichtig, damit nicht nach Beendigung der Nutzung die
Allgemeinheit auf den Kosten der Entsorgung sitzen bleibt.
Anlagen:
-
Anlage
1: Leitfaden zur Zulassung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen (wird nachgereicht)
-
Anlage
2: Sieben Kernaussagen zum Klimawandel, Potsdam-Institut für
Klimafolgenforschung (PIK)
-
Anlage
3: Die Energie-Situation in Gerolzhofen (wird
nachgereicht)
Anlage 2
Sieben Kernaussagen
zum Klimawandel
1. Durch die Nutzung fossiler
Brennstoffe, das Abholzen von Wäldern und weitere Aktivitäten setzt der Mensch
große Mengen Treibhausgase frei. Die Konzentration von Kohlendioxid in der Luft
ist von 280 ppm (0,028 Prozent, ppm heißt „parts per million“) in
vorindustrieller Zeit auf heute mehr als 380 ppm angestiegen, den höchsten Wert
seit mindestens 800.000 Jahren. Die Erdoberfläche wird dadurch einem massiven
anthropogenen, „menschgemachten“, Treibhauseffekt ausgesetzt, der die globale
Durchschnittstemperatur seit 1900 bereits um etwa 0,8 Grad Celsius erhöht hat.
2. Wirtschaftet die Menschheit weiter wie bisher, könnte sich das Erdklima bis
zum Jahr 2100 um fünf Grad Celsius erwärmen. Das ist in etwa der
Temperaturunterschied zwischen einer Eiszeit und einer Warmzeit. Aus der heutigen
Warmzeit steuerten wir also auf eine „Heißzeit“ zu.
3. Durch die Erwärmung dehnt sich das Meerwasser aus und es strömt zusätzliches
Schmelzwasser von Gletschern und Eisschilden in die Ozeane. Der Meeresspiegel
ist im letzten Jahrhundert um 15 bis 20 Zentimeter angestiegen, in diesem
Jahrhundert werden weitere 50 bis 150 Zentimeter erwartet. Die weitere
Erwärmung könnte die Eisschilde auf Grönland und der Antarktis destabilisieren.
In der Erdgeschichte stieg der Meeresspiegel pro Grad globaler Erwärmung um 10
bis 15 Meter an. Wie schnell das geschah, ist derzeit aber noch unklar.
4. Der anthropogene Treibhauseffekt könnte das Klimasystem der Erde über
kritische Grenzen hinaus belasten, sodass wichtige Prozesse im Gesamtgefüge
„kippen“ und von da an grundsätzlich anders ablaufen. Das würde das Klima
ganzer Subkontinente und Meeresbecken verändern und könnte etwa das arktische
Meereis und Himalaja-Gletscher abschmelzen lassen oder den Amazonasregenwald
schädigen. Auch ein sich selbst verstärkender Treibhauseffekt kann nicht
ausgeschlossen werden, falls das Klimasystem aufgrund der Erwärmung beginnt
Treibhausgase freizusetzen.
5. Gelingt es, die globale Erwärmung auf zwei Grad Celsius zu begrenzen, ließen
sich nach heutigem Stand der Forschung die gefährlichsten Folgen des
Klimawandels abwenden. Dazu müsste die Konzentration aller Treibhausgase
langfristig so niedrig gehalten werden, dass ihre Wirkung die von 450 ppm
Kohlendioxid nicht überschreitet. Um das Zwei-Grad-Ziel erreichen zu können,
muss der Treibhausgasausstoß weltweit bis zur Mitte des 21. Jahrhunderts auf
etwa die Hälfte des Niveaus von 1990 gesenkt werden.
6. Die notwendigen Maßnahmen zum Erreichen des Zwei-Grad-Ziels würden die
globale Wirtschaftsleistung bis 2100 um insgesamt etwa ein Prozent verringern.
Voraussetzung ist, dass technologische und institutionelle
Innovationspotenziale voll ausgeschöpft werden. Bei einer durchschnittlichen
wirtschaftlichen Wachstumsrate von drei Prozent wäre die Verzögerung des
Wirtschaftswachstums am Ende des Jahrhunderts in etwa vier Monaten
ausgeglichen.
7. Die Anpassung an den Klimawandel und die Begrenzung der Erwärmung auf zwei
Grad Celsius erfordern eine „Große
Transformation“ der globalen Wirtschaft, die auch das Stadt- und
Landleben neu definiert.
[Quelle: Potsdam-Institut für
Klimafolgenforschung (PIK)]
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